Keine Betriebsratsbeteiligung bei spontanen Sonderzahlungen

Dem Betriebsrat steht kein Mitbestimmungsrecht zu, wenn der Arbeitgeber Mitarbeitern Sonderzahlungen wegen eines besonderen Engagements gewährt, das diese in einer einmaligen betrieblichen Situation gezeigt haben, ohne derartige Zusatzleistungen vorher ausgelobt oder Erwartungen darauf geweckt zu haben.

Urteil des LAG Köln vom 08.01.1999
11 TaBV 35/98

Handelsblatt vom 06.09.1999

 

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