Kein Anspruch des Betriebsrats auf Vorlage ausgefüllter Arbeitsverträge

Der Betriebsrat kann nicht verlangen, dass ihm der Arbeitgeber zur Kontrolle der Einhaltung des Nachweisgesetzes alle Arbeitsverträge vorlegt, wenn dem Betriebsrat bekannt ist, dass der Arbeitgeber Formulararbeitsverträge verwendet, die alle nach dem Nachweisgesetz erforderlichen Angaben vorsehen.

Für einen derartigen Anspruch des Betriebsrats hätte es daher zusätzlicher Anhaltspunkte für die Nichteinhaltung des Nachweisgesetzes bedurft.

Bundesarbeitsgericht; vom 19.10. 1999; Az.: 1 ABR 75/98

 

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