Grundsätzlich Hausrecht des Betriebsrats am Betriebsratsbüro

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Betriebsrat auf Verlangen die Schlüssel zum Betriebsratsbüro auszuhändigen. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg steht dem Betriebsrat im Grundsatz das Hausrecht am Betriebsratsbüro zu.

LAG Nürnberg vom 01.04.1999; Az.: 6 Ta 6/99

 

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