Einsatz von Testkäufern nicht mitbestimmungspflichtig

Der Betreiber mehrerer Einzelhandelsgeschäfte auf dem Frankfurter Flughafen beauftragte ein Sicherheitsunternehmen damit, durch den Einsatz von Testkäufern unter anderem das Verhalten seiner Mitarbeiter gegenüber den Kunden sowie die Einhaltung von Kassenvorschriften und eines Rauchverbots zu überwachen. Der Betriebsrat wurde dabei nicht eingeschaltet.
Wie bereits die Vorinstanzen hielt auch das Bundesarbeitsgericht eine Beteiligung des Betriebsrates für nicht erforderlich. Bei dem Einsatz der Sicherheitskräfte handelte es sich nicht um eine mitbestimmungspflichtige Einstellung im Sinnes des § 99 Betriebsverfassungsgesetz, da die als Testkäufer tätigen Personen in keiner Weise in den Betrieb des Einzelhandelsunternehmens eingegliedert waren, sondern ausschließlich als Arbeitnehmer des Sicherheitsunternehmens tätig wurden.

Beschluss des BAG vom 13. 03.2000; Az.: 1 ABR 34/00

 

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