EDV-Ausstattung für Betriebsrat

Ein acht Mitglieder starker Betriebsrat mit fünf Ausschüssen kann vom Arbeitgeber verlangen, dass ihm ein Computer mit Textverarbeitungsprogramm und Drucker zur Verfügung gestellt werde. "br />
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf sprach dem klagenden Betriebsrat diese büromässige Ausstattung zu, damit dieser seine zahlreichen Aufgaben erfüllen kann. "br />
Beschluss des LAG Düsseldorf vom 06.01.1995 "br />10 TaBV 103/94 "br />

RdW-Heft 6 /95, Seite V

 

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