Computer für Betriebsrat

Dem Betriebsrat steht nicht allein deswegen ein Computer zur Erledigung seiner Arbeit zu, weil die 130 Mitarbeiter des Betriebes überwiegend mit PCs arbeiten. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts muss der Betriebsrat nachweisen, dass er mit den herkömmlichen Mitteln seine Arbeit nicht mehr sachgerecht erledigen kann. Kann der Betriebsrat den Nachweis führen, dass die ihm hier zur Verfügung gestellte elektrische Schreibmaschine nicht ausreicht, muss ihm der Arbeitgeber einen Computer mit den erforderlichen Zusatzgeräten (Drucker) zur Verfügung stellen.

Urteil des BAG vom 11.3.1998
7 ABR 59/96
NJW Heft 15/98, Seite XLII

RdW 1998, 600

 

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