Betriebsratsfortbildung zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen nicht vom Arbeitgeber zu zahlen
Ein Betriebsrat sollte auch mit sozialversicherungsrechtlichen Fragen vertraut sein. Es gehört jedoch nicht zu seinen primären Aufgaben, die Belegschaft auf diesem Gebiet zu beraten. "br />Daher hält das Bundesarbeitsgericht die Teilnahme eines Arbeitnehmervertreters eines freien Trägers der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit an einem 12-tägigen Seminar zum Thema "Soziale Sicherung - Grundlagen" für nicht erforderlich. Der Arbeitgeber ist somit nicht verpflichtet, die Kosten für eine derartige Betriebsratsfortbildung zu übernehmen.
Beschluss des BAG vom 04.06.2003
7 ABR 42/02
RdW Heft 16/2003, Seite V
Beschluss des BAG vom 04.06.2003
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