Anspruch des Betrrebsrats auf Nutzung der Telefonanlage für interne Gespräche

Der Betriebsrat eines Unternehmens kann verlangen, dass die im Betrieb vorhandene Telefonanlage so eingerichtet wird, dass er sie für innerbetriebliche Gespräche mit der Belegschaft nutzen kann. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 40 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz.

Bundesarbeitsgericht; vom 9.6.1999; Az.: 7 ABR 66/97

 

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