Betriebsrat: Freizeitausgleich statt Vergütung
Betriebsrat: Freizeitausgleich statt Vergütung
Ein teilzeitbeschäftigter Zeitungszusteller, der dem Betriebsrat angehörte, hatte nachweislich zahlreiche Stunden Betriebsratsarbeit außerhalb seiner Arbeitszeit geleistet. Hierfür verlangte er von seinem Arbeitgeber eine Vergütung.
Das Bundesarbeitsgericht sprach ihm jedoch lediglich einen Freizeitausgleich für die geleistete Betriebsratstätigkeit zu. Ein Vergütungsanspruch hätte vorausgesetzt, dass der Freizeitanspruch aus betriebsbedingten Gründen nicht erfüllt werden konnte. Dies konnte das Betriebsratsmitglied nicht nachweisen.
Urteil des BAG 7 AZR 713/97 Handelsblatt vom 31.08.1999
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