Keine Computerzeitschrift für Betriebsrat


Keine Computerzeitschrift für Betriebsrat
Allein der allgemeine Hinweis des Betriebsrats auf die Bedeutung der neuen Medien und auf die Ausstattung des Betriebs mit Personalcomputern rechtfertigt nicht einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Kostenübernahme für eine Fachzeitschrift "Computerfachwissen für Betriebs- und Personalräte". Vielmehr muß der Betriebsrat darlegen, welche konkreten betrieblichen oder betriebsratsbezogenen Gründe die Anschaffung einer solchen Computerzeitschrift notwendig machen.

Beschluß des LAG Düsseldorf vom 30.09.1997 8 TaBV 44/97 Computer und Recht 1998, 461 Betriebs-Berater 1998, 2002

 

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