Ausstattung des Betriebsrates

Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichtes Halberstadt hat der Betriebsrat einen Anspruch darauf, einen angemessenen Raum zur Verfügung gestellt zu bekommen,um seine Aufgaben wahrnehmen zu können. "br />Der Raum muß beheizbar und abzuschließen sein und beleuchtet werden können. Darüber hinaus müssen dem Betriebsrat die notwendigen Sachmittel zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehört auch Fachliteratur in Form der wichtigsten einschlägigen Gesetzessammlungen und Kommentierungen.


 

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