Ausreichend großes Büro für Betriebsrat
Die Unternehmensleitung der Frankfurter Filiale einer amerikanischen Bank räumte den dem aus sieben Mitgliedern bestehenden Betriebsrat zugewiesenen 36 Quadratmeter großen Raum und wies den Arbeitnehmervertretern ein 12 Quadratmeter großes Zimmer zu.Das Arbeitsgericht Frankfurt entschied, daß der Betriebsrat in derart beengten Verhältnissen keine Möglichkeit hat, seine Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen und verurteilte das Unternehmen im Eilverfahren zur Bereitstellung eines angemessen großen Büroraums.
Beschluß des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main, 1 BVG a 65/98. Handelsblatt vom 20.10.1998
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