Keine Ehrverletzung in einer Zeitung über einen dort beschäftigten Mitarbeiter
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes dürfen in einer Zeitung keine ehrverletzenden Äußerungen über einen bei dieser Zeitung beschäftigten Arbeitnehmer gemacht werden. Durch diese Äußerungen wird der Arbeitnehmer in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Der Arbeitgeber darf sich nicht auf die Pressefreiheit berufen. "br/>(Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes v. 18.02.1999 - AZ AZR 735/97)
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