Gleichbehandlung der Geschlechter

Nach einer Entscheidung des europäischen Gerichtshofes darf durch ein Gesetz nicht bestimmt werden, daß eine freigewordene Beförderungsstelle stets eher mit einer Frau als mit einem gleich qualifizierten Mann besetzt wird.

Zulässig ist hingegen eine gesetzliche Regelung, die in einem solchen Fall nicht immer der Frau den Vorrang einräumt, sondern eine Ausnahme zuläßt, wenn der Mann aufgrund seiner gesamten Persönlichkeit für die freigewordene Position geeigneter ist.

Entscheidung des europäischen Gerichtshofes vom 11.11.1997 - AZ Rs. C-409/95

 

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