Eilmaßnahme bei Verdacht auf Datenmissbrauch

Ein Arbeitgeber kann von einem Arbeitnehmer die Herausgabe eines firmeneigenen Notebooks auch im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens verlangen, wenn der krank geschriebene Arbeitnehmer mit Hilfe des Laptops erhebliche Datenmengen vom Rechner des Unternehmens herunterlädt, ohne hierfür eine plausible Erklärung geben zu können.

Beschluss des ArbG Frankfurt/Main vom 04.06.2003
7 Ga 97/03
JurPC Web-Dok. 72/2004

Beschluss des ArbG Frankfurt/Main vom 04.06.2003

 

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