Kollektives Duzen im Betrieb über Unternehmensphilosophie zu würdigen


Kollektives Duzen
Ein Bekleidungshaus wurde von einem schwedischen Konzern übernommen. Zur Philosophie des Unternehmens gehört unter anderem der Abbau von Hierarchien. Um diese Zielsetzung zu verwirklichen, ist es in der Firma üblich, daß sich sämtliche Mitarbeiter untereinander duzen. Ein bei dem Betriebsübergang übernommener Mitarbeiter hielt sich zunächst zwei Jahre an diese Gepflogenheiten. Als es jedoch zu Unstimmigkeiten mit Kollegen und "Vorgesetzten" kam, verlangte er von der Betriebsleitung, wieder mit "Sie" und "Nachnamen" angesprochen zu werden.

Das Landesarbeitsgericht Hamm stellte zunächst fest, daß nach der Betriebsübernahme eine Mitarbeiterversammlung durchgeführt wurde, bei der sich die Mitarbeiter mehrheitlich für die Übernahme der unkonventionellen Umgangsformen aussprachen. Der Beschluß wurde auch vom Betriebsrat mitgetragen. Ob die Verpflichtung zum kollektiven Duzen auch Bestandteil des individuellen Arbeitsvertrages geworden ist, ließ das Gericht offen. Entscheidend war nämlich, daß sich der Mitarbeiter über zwei Jahre hinweg damit einverstanden erklärte und die neuen Gepflogenheiten selbst praktizierte. Eine Veränderung dieses Zustandes wäre nur durch die arbeitsrechtlich anerkannten Gestaltungsmöglichkeiten in Form einer Änderungskündigung oder eines Änderungsvertrages möglich. Jedenfalls konnte der Arbeitgeber nicht einseitig verpflichtet werden, seine Mitarbeiter anzuweisen, den Kollegen künftig zu siezen.

Urteil des LAG Hamm vom 29.07.1998 14 Sa 1145/98 NJW 1999, 1053

 

Urteil als PDF | Urteil versenden

 

Waren diese Informationen hilfreich?

 

Kommentare zu diesem Beitrag

Keine Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden

 

Neuen Kommentar verfassen:

Name
E-Mail
Hinweis: Ihre E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht.
Ich möchte bei neuen Kommentaren benachrichtigt werden

Betreff
Kommentar
 

 

Rechtsanwalt-Regionalportale

Rechtsanwälte Mannheim, Rechtsanwalt Berlin, Rechtsanwälte München, Rechtsanwälte Köln, Rechtsanwalt Düsseldorf, Rechtsanwälte Stuttgart, Rechtsanwalt Nürnberg, Rechtsanwälte Essen, Rechtsanwälte Hamburg, Rechtsanwälte Dortmund, Rechtsanwalt Frankfurt am Main, Rechtsanwälte Saarbrücken, Rechtsanwalt Hannover, Rechtsanwalt Bremen, Rechtsanwalt Dresden, Rechtsanwälte Leipzig, Rechtsanwälte Potsdam, Rechtsanwälte Wien, Rechtsanwalt Tirol, Rechtsanwälte Steiermark, Rechtsanwälte Oberösterreich, Rechtsanwalt Kärnten, Rechtsanwälte Vorarlberg, Rechtsanwälte Salzburg, Rechtsanwalt Niederösterreich, Rechtsanwalt Burgenland, Rechtsanwalt Sauerland, Rechtsanwalt Hunsrück, Rechtsanwälte Allgäu, Rechtsanwalt Eifel, Rechtsanwälte Kraichgau, Rechtsanwälte Niederrhein, Rechtsanwalt Oberschwaben, Rechtsanwalt Rheinhessen, Rechtsanwälte Siegerland, Rechtsanwalt Taunus, Rechtsanwalt Münsterland, Rechtsanwälte Liechtenstein, Rechtsanwalt Schweiz, Rechtsanwalt Italien, Rechtsanwälte Luxemburg, Rechtsanwälte Frankreich, Rechtsanwalt Spanien, Rechtsanwalt Mallorca

Aktuelle Rechtstipps