Duzen erlaubt?

Ein Mitarbeiter hat sich den Umgangsformen und dem Stil des Betriebes, in dem er tätig ist, anzupassen. Dies mußte jetzt auch ein Abteilungleiter erfahren, der von seinen Kollegen verlangte, gesiezt zu werden.
Die Firma, bei der er beschäftigt war, wurde von H & M übernommen. Dort ist ein vertrauterer Umgangston unter den Mitarbeitern üblich und das "Du" gehört nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Hamm zur Unternehmensphilosophie. Der Zwang, die Kollegen zu duzen, stellt nach Auffassung der Arbeitsrichter weder einen Verstoß gegen die Mitbestimmungspflicht noch einen solchen gegen das Persönlichkeitsrecht des Klägers dar, der sich das "Du" somit gefallen zu lassen hat.

Landesarbeitsgericht Hamm, Az.: 14 Sa 1145/98

 

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