Schadensersatz für abgelehnten männlichen Stellenbewerber wegen nicht geschlechtsneutraler Stellenausschreibung
Ein Unternehmen gab in der Tagespresse folgende Annonce auf: "Für unser Vertriebsbüro Düsseldorf suchen wir zum 01.05.1995 oder früher eine Sekretärin/Sachbearbeiterin...". Auf diese Anzeige bewarb sich ein kaufmännischer Angestellter, der auch über geeignete Schreibmaschinenkenntnisse verfügte. Das Unternehmen teilte ihm wenig später mit, die Stelle sei schon an eine andere Bewerberin gegangen. Der Bewerber fühlte sich dadurch diskriminiert und verklagte das Unternehmen auf 9.000 DM Schadensersatz. Diese Summe entsprach drei Monatsgehältern der ausgeschriebenen Stelle.Dem Grunde nach erhielt der abgelehnte Bewerber vor Gericht
Urteil des LAG Hamm vom 22.11.1996
10 Sa 1069/96
Betriebs-Berater 1997, 525
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