„Umsetzung“ bei Streit zwischen Kollegen zulässig

Ein Beamter kann auf einen anderen Posten versetzt („umgesetzt“) werden, wenn ständige Auseinanderesetzungen, mit einem Kollegen, die bei einem Betriebsausflug sogar in Hamdgreiflichkeiten endeten, den Betriebsfrieden erheblich stören. Ist wie in einem derartigen Fall

ein sachlicher Grund für die Umsetzung gegeben, kann der Dienstherr nicht darauf verwiesen werden, dass er auch den anderen der beiden streitbaren Beamten hätte versetzen können.

Urteil des VG Koblenz vom 04.04.2007
2 K 1506/06
Handelsblatt vom 02.05.2007

 

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