Kein „Mobbing“ bei mimosenhafter Reaktion auf Arbeitgeberkritik
Arbeitnehmer müssen - so das Landesarbeitsgericht Nürnberg - ein gewisses Maß an Kritik durch ihren Vorgesetzten vertragen können. Auch wenn die Kritik im Einzelfall etwas deftiger ausfällt, ist die Grenze zum „Mobbing“ noch nicht erreicht. Solange keine systematische und außergewöhnliche
Schikane des kritisierten Mitarbeiters festzustellen ist, steht diesem daher kein Anspruch auf Schadensersatz zu.
Urteil des LAG Nürnberg vom 05.09.2006
6 Sa 537/04
Pressemitteilung des LAG Nürnberg
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