Klaps mit Handrücken auf Po als sexuelle Belästigung und Rechtfertigung für eine Strafanzeige
Auch ein „Klaps“ mit dem Handrücken der eine zusammengerollte Zeitung umfassenden Hand auf den Po einer Kollegin kann - so das Landesarbeitsgericht Köln - den Tatbestand einer sexuellen Belästigung im Sinne des Beschäftigungsschutzgesetzes erfüllen und eine Strafanzeige der
betroffenen Arbeitnehmerin rechtfertigen.
Urteil des LAG Köln vom 07.07.2006
7 Sa 508/04
NJW 2006, 2429
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