Versetzung bei Störung des Betriebsklimas möglich

Ein Arbeitgeber kann nach billigem Ermessen berechtigt sein, einen Arbeitnehmer in einen anderen Filialbetrieb zu versetzen, um einen in einer anderen Filiale, in der der versetzte Arbeitnehmer beschäftigt war, bestehenden Streit zwischen Mitarbeitern beizulegen. Auf die Ursache des Streites kommt es hierbei nicht an.

Urteil des LAG Köln vom 27.11.1998
4 Sa 1814/98

Handelsblatt vom 07.06.1999

 

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