Unattraktive Arbeitnehmerin nicht belästigungsfähig?
Das Wiener Arbeits- und Sozialgericht vertrat die Meinung, das nur attraktive Arbeitnehmerinnen belästigt werden würden, als es über die Klage einer österreichischen Arbeitnehmerin zu befinden hatte, mit der sich diese gegen angebliche sexuelle Übergriffe durch einen Vorgesetzten zur Wehr gesetzt hatte.Aufgrund des Mißverhältnisses zwischen dem Äußeren des Vorgesetzten, eines überdurchschnittlich gut aussehenden gepflegten Mannes, und demjenigen der Klägerin, der nach Auffassung der Richterin jegliche Attraktivität fehle und die auch wenig Wert auf ein gepflegtes Äußeres lege, sei es geradezu lebensfremd, den Vorwürfen der Arbeitnehmerin Glauben zu schenken.
Das Urteil ist auf heftige Kritik gestoßen. Die Fraktionschefin der Grünen im Parlament in Wien bezeichnete das Urteil als Beweis dafür, daß Verhöhnung und Verspottung von Frauen in Österreich noch immer "gang und gäbe seien".
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Süddeutsche Zeitung vom 27.08.1999
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