Arbeitslosengeld II-Kürzung für ausländerfeindlichen Arbeitslosen
Ein Langzeitarbeitsloser weigerte sich, auf Aufforderung der zuständigen Arbeitsgemeinschaft Lünen (ARGE) eine Bewerbung
an das Multikulturelle Forum e. V. in Lünen zu richten. Daraufhin wurde ihm von der ARGE das Arbeitslosengeld II um 30 Prozent gekürzt. Seine Weigerung begründete der
Mann damit, er sehe sich als Sympathisant einer rechten Partei nicht in der Lage, für eine Institution zu arbeiten, die eine Integration von Ausländern befürworte und zudem von Ausländern geleitet werde. Das Landessozialgericht ließ diese Begründung nicht gelten. Für das Gericht
bestand kein Zweifel, dass dem verfassungsrechtlichen Verbot der Diskriminierung ausländischer Mitbürger Vorrang vor der Gewissensfreiheit des Arbeitslosen einzuräumen ist. Der Mann wäre daher verpflichtet gewesen, das Arbeitsplatzangebot anzunehmen.
Urteil des SG Dortmund vom 09.10.2006
S 32 AS 214/06
Pressemitteilung des SG Dortmund
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