Arbeitslosengeld II: Richtlinien zur Angemessenheit der Wohnkosten
Seit der Einführung des Arbeitslosengeldes II ist die Angemessenheit der Wohnkosten ein ständiger Streitpunkt. Das Bundessozialgericht hat in einer Grundsatzentscheidung nunmehr wichtige Hinweise für die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen gegeben. Ob die Unterkunftskosten eines
Arbeitslosengeld-II-Empfängers angemessen sind, darf nicht pauschal anhand der bundesweit einheitlichen Wohngeldtabellen beurteilt werden. Vielmehr sind die konkreten Verhältnisse vor Ort maßgeblich. Die Kasseler Richter weisen dabei darauf hin, dass lediglich „das Produkt“ aus Wohnungsgröße und Quadratmeterpreis angemessen sein muss. Daher kann durchaus auch eine Wohnung mit leicht gehobener Ausstattung gewählt werden, wenn im Gegenzug die Wohnungsgröße geringer ist. Urteil des BSG vom 07.11.2006 B 7b AS 18/06 R RdW Heft 1/2007, Seite V
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