Arbeitslosengeld II-Bezieher ist erwerbsfähig

Ein Empfänger von Arbeitslosengeld II kann sich gegenüber seinem unterhaltsberechtigten Kind nicht darauf berufen, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten und daher keinen Unterhalt mehr bezahlen zu können. Die Leistung des Arbeitslosengeldes II setzt zwingend die Arbeitsfähigkeit

des Berechtigten voraus. Daher kann in derartigen Fällen nicht von einer Erwerbsunfähigkeit ausgegangen werden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 14.02.2006
17 UF 247/05
Pressemitteilung des OLG Stuttgart

 

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