Keine Sperrfrist für Arbeitslosengeld bei Wechsel in befristetes Arbeitsverhältnis mit Arbeit im erlernten Beruf
Wer ohne wichtigen Grund seine Arbeitsstelle aufgibt, bekommt in der Regel erst nach 12 Wochen Arbeitslosengeld. Eine Sperrfrist kann jedoch nicht ohne weiteres verhängt werden, weil ein fest angestellter Arbeitnehmer seine unbefristete Arbeitsstelle aufgibt, um (zunächst) befristet in seinem erlernten Beruf zu arbeiten.
Das Bundesarbeitsgericht sprach einer nach dem Studium zunächst arbeitslosen Lehrerin das beantragte Arbeitslosengeld zu, obwohl sie eine unbefristete branchenfremde Anstellung aufgab und dafür eine zum Schuljahresende befristete Lehrerstelle annahm. Angesichts der schwierigen Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt besteht kein Grund mehr, die Aufnahme eines befristeten anstelle eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses zu sanktionieren. Neu Eingestellte müssen heute nicht selten zunächst den Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses hinnehmen. Zum anderen darf die grundsätzlich erwünschte Mobilität von veränderungswilligen Arbeitnehmern nicht eingeschränkt werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Arbeitsplatzwechsel - wie hier - die realistische Chance eröffnet, auf Dauer im erlernten Beruf Fuß zu fassen. Ergibt sich entgegen der berechtigten Erwartungen kein neues unbefristetes Arbeitsverhältnis, darf dem Arbeitnehmer hieraus kein Nachteil entstehen.
Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 18.08.2004
L 3 AL 1199/02
Pressemitteilung des LSG Baden-Württemberg
Urteil als PDF | Urteil versenden
Kommentare zu diesem Beitrag
Keine Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden
Neuen Kommentar verfassen:
Rechtsanwalt-Regionalportale
Rechtsanwälte Mannheim, Rechtsanwälte Berlin, Rechtsanwälte München, Rechtsanwalt Köln, Rechtsanwälte Düsseldorf, Rechtsanwälte Stuttgart, Rechtsanwalt Nürnberg, Rechtsanwälte Essen, Rechtsanwalt Hamburg, Rechtsanwälte Dortmund, Rechtsanwälte Frankfurt am Main, Rechtsanwälte Saarbrücken, Rechtsanwalt Hannover, Rechtsanwalt Bremen, Rechtsanwälte Dresden, Rechtsanwalt Leipzig, Rechtsanwalt Potsdam, Rechtsanwalt Wien, Rechtsanwalt Tirol, Rechtsanwälte Steiermark, Rechtsanwalt Oberösterreich, Rechtsanwälte Kärnten, Rechtsanwälte Vorarlberg, Rechtsanwalt Salzburg, Rechtsanwalt Niederösterreich, Rechtsanwälte Burgenland, Rechtsanwälte Sauerland, Rechtsanwälte Hunsrück, Rechtsanwälte Allgäu, Rechtsanwälte Eifel, Rechtsanwälte Kraichgau, Rechtsanwälte Niederrhein, Rechtsanwälte Oberschwaben, Rechtsanwälte Rheinhessen, Rechtsanwälte Siegerland, Rechtsanwälte Taunus, Rechtsanwälte Münsterland, Rechtsanwalt Liechtenstein, Rechtsanwälte Schweiz, Rechtsanwälte Italien, Rechtsanwälte Luxemburg, Rechtsanwalt Frankreich, Rechtsanwälte Spanien, Rechtsanwälte MallorcaAktuelle Rechtstipps
- Bereich Staat & Verwaltung:
"Hinweise zur Durchsuchung"
mehr
Kanzlei Benedikt Kröger, Sendenhorst - Bereich Staat & Verwaltung:
"Hinweise zur Festnahme"
mehr
Kanzlei Benedikt Kröger, Sendenhorst - Bereich Verkehr:
"Kosten einer Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt"
mehr
Kanzlei Jutta Lüdicke, Berlin - Bereich Schadensersatz:
"Bank haftet auf Schadensersatz wegen fehlerhaftem Prospekt bei Finanzierung eines Immobilienfondsanteils"
mehr
Kanzlei Siegfried Reulein, Nürnberg - Bereich Arbeit & Soziales:
"Was ändert sich bei der Pflegeversicherung?"
mehr
Kanzlei Sonja Plückebaum, Darmstadt
