Sperrzeit: Arbeitsaufgabe bei Umzug zum Lebensgefährten
Das Bundessozialgericht hat seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, wonach die Kündigung eines Arbeitnehmers, um an den Wohnort seines mit ihm nichtverheirateten Partners zu ziehen, regelmäßig eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld nach sich zieht. Die Sozialrichter bejahten nunmehr das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Aufgabe der Arbeitsstelle, wenn der Kündigende mit seinem Partner in einer auf Dauer angelegten Verbindung lebt, die über eine reine Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht.Urteil des BSG vom 20.04.1998
B 7 AL 56/97 R
ZAP EN-Nr. 717/98
NJW Heft 42/1998, Seite XLVI
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