Mutterschaftsgeld und Urlaubsabgeltung bei Beschäftigungsverbot
Frauen, die bei Beginn der Schutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz in einem Arbeitsverhältnis stehen oder in Heimarbeit beschäftigt sind oder deren Arbeitsverhältnisse während ihrer Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst wurden, haben gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des durchschnittlichen Nettoarbeitsentgeltes (Obergrenze 25 DM pro Tag). Dieser Zuschussanspruch entfällt, wenn die Arbeitnehmerin infolge einer fehlenden öffentlich-rechtlichen Genehmigung ausser Stande ist, die von ihr arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Die Unmöglichkeit der Arbeitsleistung auf Grund eines gesetzlichen Arbeitsverbotes führt auch zum Wegfall des Urlaubsabgeltungsanspruchs, wenn die Unmöglichkeit bis zum Ende des Urlaubsjahres bzw. bis zum Ende des Übertragungszeitraums fortdauert.Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 06.01.1999
8 Sa 677/98
Betriebs-Berater 1999, 1662
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