Kein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld während unbezahltem Sonderurlaub

Eine Schwangere bzw. Mutter hat keinen Anspruch auf Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld (§ 14 Abs. 1 Satz 1 MuSchG), solange sie sich in unbezahltem Sonderurlaub befindet. Endet der Sonderurlaub während des Beschäftigungsverbots, lebt der Anspruch auf Zahlung des Zuschusses wieder auf.

Urteil des LAG Hamm vom 10.01.2001, Az.: 9 Sa 269/00

 

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