Firmenwagen auch während Mutterschutz

Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, einer schwangeren Arbeitnehmerin Sachbezüge, die zum Arbeitsentgelt gehören und nicht als frei widerruflich vereinbart wurden, auch während eines Beschäftigungsverbotes wegen Schwangerschaft und während der Mutterschutzfristen weiterzugewähren. Dies gilt auch für die Überlassung eines Firmenfahrzeuges zum unbeschränkten privaten Gebrauch.

Urteil des BAG vom 11.10.2000; Az.: 5 A ZR 240/99

 

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