Dienstwagen auch während Mutterschutz

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass einer Arbeitnehmerin der gewährte Dienstwagen auch während der Zeit des Mutterschutzes zur Verfügung zu stellen ist, soweit die entsprechende Vereinbarung im Arbeitsvertrag keine ausdrücklichen Einschränkungen enthält.

Urteil des BAG; Az.: 5 AZR 240/99

 

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