Mutterschutz greift auch bei Schwangerschaftsabbruch
Eine Frau genießt während der Schwangerschaft und auch noch vier Monate nach der Entbindung den besonderen Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz. Eine Entbindung liegt begrifflich vor, wenn die Leibesfrucht mindestens 500 Gramm wiegt. Unerheblich ist dabei,
ob das Kind lebend oder Tod zur Welt kommt.
Das Bundesarbeitsgericht stellt der Entbindung rechtlich auch einen medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbruch gleich.
Urteil des BAG vom 15.12.2005
2 AZR 462/04
Pressemitteilung des BAG
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