Stellvertretende Geschäftsführerin keine Arbeitnehmerin - kein Kündigungsschutzverbot nach dem Mutterschutzgesetz
Als eine bei einer grossen Werbeagentur beschäftigte stellvertretende Geschäftsführerin schwanger wurde, kündigte die Gesellschaft den Geschäftsführervertrag fristgerecht. Die Geschäftsführerin vertrat die Ansicht, sie sei Arbeitnehmerin, auf die das Kündigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz anzuwenden sei.Das Bundesarbeitsgericht war jedoch anderer Auffassung und erklärte die ausgesprochene Kündigung
Urteil des BAG vom 26.05.1999
5 AZR 664/98
RdW Heft 12/1999, Seite V
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