Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Kündigung?

Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig..." (§ 9 Absatz 1 Mutterschutzgesetz). Zum Nachweis einer bestehenden Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Kündigung genügt die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über den mutmasslichen Tag der Entbindung, wenn der Zugang der Kündigung innerhalb von 280 Tagen vor diesem Termin liegt. Eine derartiges ärztliches Attest über den Entbindungstermin hat einen hohen Beweiswert. Dies bedeutet nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts jedoch nicht, dass der Arbeitgeber den Beweiswert der Bescheinigung nicht erschüttern kann.

Im konkreten Fall bestätigte ein vom Landesarbeitsgericht im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens eingeholtes medizinisches Sachverständigengutachten, dass die Nidation, das heisst die Einnistung der befruchteten Eizelle in der Gebärmutter frühestens 19 Tage nach Ausspruch der Kündigung stattgefunden haben kann. Die Kündigungsschutzklage der Frau wurde daher in allen Instanzen abgewiesen.

Urteil des BAG vom 07.05.1998
2 AZR 417/97
NJW Heft 25/1998, Seite L
Der Betrieb 1998, 1039

Betriebs-Berater 1998, 1112

 

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