Rücksichtnahmegebot des Arbeitgebers hinsichtlich Arbeitsbedingungen einer Mutter
Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichtes Hamburg muß ein Arbeitgeber hinsichtlich der Festlegung der Arbeitszeiten auch auf die Bedürfnisse einer Mutter Rücksicht nehmen, die ihr Kind betreuen muß. "br />Er darf ihr nicht Arbeitszeiten abverlangen, die nicht betrieblich zwingend sind. Er muß bedenken, daß die Mutter nur so ihrer rechtlichen Verpflichtung nachkommen kann, für das Kind zu sorgen und es zu erziehen. Familie und Beruf müssen auch für eine Frau miteinander in Einklang gebracht werden können.Arbeitsgericht Hamburg (v. 04.12.1995 ); AZ: 21 Ca 290/95
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