Andreas Ocker

Fachgebiete/Charakteristika

Jurist Ocker sieht im intensiven Gedankenaustausch mit dem Mandanten eine Grundvoraussetzung für ein Mandat.
Andreas Ocker wurde in Hannover geboren und studierte in Göttingen und Berlin. Seit 1981 verfügt er über seine Zulassung
als Rechtsanwalt. Auch die Zulassung zum Oberlandesgericht erwarb Herr Ocker.

In seinem Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht stehen das Jugendstrafrecht mit dem Betäubungsmittelgesetz und das Steuerstrafrecht im Mittelpunkt. Herr Rechtsanwalt Ocker übernimmt im Strafrecht auch Pflichtverteidigungen. Das Zivilrecht stellt den zweiten Tätigkeitsschwerpunkt des Advokaten dar. Innerhalb des Zivilrechts spezialisierte er sich vor allem auf das Immobilienrecht, besonders im osteuropäischen Kontext. Die Beratung von Unternehmen, welche in den baltischen Staaten und der Ukraine tätig sind, ist ein fester Bestandteil der Tätigkeit unseres Juristen. Eine enge juristische Kooperation findet mit Kanzleien aus den genannten osteuropäischen Staaten statt.

Als Interessenschwerpunkte wählte Herr Ocker, welcher fließend englisch spricht, das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie das Verkehrs- bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Andreas Ocker
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Spezialitäten

Andreas Ocker erlangte durch Weiterqualifizierung die Zusatzqualifikation Notar. Diesen Beruf übt er seit sechs Jahren in  Kombination mit seiner anwaltlichen Tätigkeit aus. Für den Mandanten bilden diese Kenntnisse oftmals bedeutende Vorteile und eine notwendige Unterstützung.

Eine weitere Spezialität der Kanzlei an sich sind ihre Mitarbeiter, welche durch ihre russischen Sprachkenntnisse bei den Mandaten aus osteuropäischen Ländern ihren  Beitrag zum Erfolg der Kanzlei leisten.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de