Nur Zurückbehaltungsrecht bdes Arbeitgebers bei verspätetetem Nachweis der Arbeitsunfähigkeit
In einem ArbeitsvertragDieses Recht, die Entgeltzahlung im Krankheitsfall einzubehalten, endet, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit bewiesen hat. Diesen Beweis muss der Arbeitnehmer aber nicht unbedingt durch Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung führen, sondern er kann seine Arbeitsunfähigkeit auch mit jedem anderen zulässigen Beweismittel nachweisen. Ist dieser Nachweis erbracht, muss der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung leisten.
Urteil des BAG vom 01.10.1997
5 AZR 726/96
NJW Heft 15/98, Seite VIII
Der Betrieb 1998, 580
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