Eigenes Verschulden an Arbeitsunfähigkeit bi Führen eines Kfz unter Alkoholeinfluss

Einen Arbeitnehmer trifft ein eigenes Verschulden an seiner Arbeitsunfähigkeit, wenn er unter Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug führt und deshalb einen Unfall verursacht, bei dem er selbst Verletzungen erleidet. Dies gilt nach einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts auch dann, wenn der Arbeitnehmer den Alkoholkonsum wegen Trunksucht nicht steuern kann, jedoch in der Lage ist, die Fahrt mit dem Kraftfahrzeug zu vermeiden.

Beschluss des Hessischen LAG vom 23.07.1997
1 Sa 2416/96

Betriebs-Berater 1998, 750

 

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