Lohnanspruch bei vorläufigem ärztlichen Beschäftigungsverbot gegeben

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes kann ein Arzt bei einer Schwangeren ein vorläufiges Beschäftigungsverbot aussprechen. Voraussetzung ist, dass die zuständige Stelle eine gesundheitliche Überprüfung der Arbeitsstelle nicht vornimmt und ernstzunehmende Anhaltspunkte bestehen, dass vom Arbeitsplatz Gefahren für Leib und Leben ausgehen.

Die Schwangere hat für den Zeitraum des Beschäftigungsverbotes einen vollen Lohnanspruch gegen ihren Arbeitgeber.

Urteil des Bundesarbeitsgerichtes v. 11.11.1998, AZ 5 AZR 49/98

 

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