Betriebssport kann von Unfallversicherung umfaßt sein

Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes kann die Ausübung von Betriebssport in den Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung mit einbezogen sein. Dies setzt voraus, daß der körperliche Ausgleich im Vordergrund steht. Dem körperlichen Ausgleich dienen auch gelegentliche Wettkämpfe gegen andere Gruppen oder ein einmal jährlich stattfindendes Pokalturnier, welches die Motivation aufrechterhält zur Teilnahme am Betriebssport.

Bundessozialgericht (v. 02.07.1996); AZ: 2 RU 32/95

 

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