Betriebsrente wegen Berufsunfähigkeit

Sagt der Arbeitgeber eine Betriebsrente wegen Berufsunfähigkeit zu, ohne dabei den Begriff der Berufsunfähigkeit zu definieren, so ist in der Regel davon auszugehen, dass er den entsprechenden sozialversicherungsrechtlichen Begriff übernehmen will.

Urteil des BAG vom 14.12.1999; Az.: 3 AZR 742/98

 

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