Bei Krankheit besteht die Verpflichtung zur Bekanntgabe der Urlaubsadresse

Wer als Arbeitnehmer im Urlaub krank wird , ist gegenüber seinem Arbeitgeber verpflichtet die Adresse seines Aufenthaltsortes (Urlaubsadresse) zu benennen.
Andernfalls hätte der Arbeitgeber keine Möglichkeit, sich von der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers durch einen Arzt seines Vertrauens zu überzeugen.

BAG AZ 83/96

 

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