Anspruch eines durch betriebsunfall Schwerbehinderten auf geeigneten Arbeitsplatz bei Vorhandensein eines solchen

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes kann einem Arbeitnehmer, der aufgrund eines Unfalls im Betrieb schwerbehindert geworden ist, ein Anspruch auf einen geeigneten Arbeitsplatz zustehen, auf dem er nach seinen Fähigkeiten und Kenntnissen eingesetzt werden kann. Dieser Anspruch besteht dann, wenn der Arbeitgeber über einen passenden Arbeitsplatz verfügt. Der Arbeitgeber ist hingegen nicht verpflichtet, einen zusätzlichen Arbeitsplatz für den Arbeitnehmer einzurichten.

Bundesarbeitsgericht (v. 28.04.1998); AZ: 9 AZR 348/97

 

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