Aids in Einzelfallentscheidung als Berufskrankheit anerkannt

Anläßlich einer Blutspende wurde bei einer Klinikärztin eine HIV-Infektion festgestellt. Die Ärztin beantragte die Anerkennung als Berufskrankheit. Da die Frau glaubhaft darlegen konnte, dass die Infektion nur im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in der Klinik aufgetreten sein konnte, bejahte das Bundessozialgericht die Anerkennung als Berufskrankheit. Allerdings wiesen die Richter daraufhin, dass es sich nur um eine Einzelfallentscheidung handelt, aus der keine allgemeinen Grundsätze abgeleitet werden können.

Urteil des BSG
2 RU 15/97

NJW Heft 51/97, XLIV

 

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