PC-Arbeit: Sehnenscheidenentzündung kann Berufskrankheit sein
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat bei einem in erheblichem Umfang am Computer
arbeitenden Beamten eine Sehnenscheidenentzündung der rechten Hand als Folge der langjährigen Arbeit an PC-Standardtastaturen und -mäusen und damit als eine dienstunfallrechtliche
Berufskrankheit anerkannt. Voraussetzung für eine solche Anerkennung ist, dass die konkret auszuführenden dienstlichen Verrichtungen eine besondere Gefährdung, unabhängig von der individuellen Veranlagung und in höherem Maße als bei der übrigen Bevölkerung bzw. den vergleichbaren Berufsgruppen, enthalten.
Urteil des Niedersächsischen OVG vom 22.08.2006
3 A 38/05
JurPC Web-Dok. 110/2006
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