Krankheitsbedingte Kündigung bei negativer Gesundheitsprognose
Eine wirksame krankheitsbedingte Kündigung
setzt unter anderem voraus, dass bei Ausspruch der Kündigung
hinsichtlich der künftigen Entwicklung eine negative Prognose objektiv begründet ist. War eine 30-jährige Arbeitnehmerin über neun Jahre hinweg wegen Infektionskrankheiten und
Kreislaufbeschwerden regelmäßig ein Vierteljahr arbeitsunfähig krank, ist von einer negativen Gesundheitsprognose auszugehen. Legt die Mitarbeiterin auf Verlangen des Arbeitgebers kein ärztliches Attest vor, das weitere Krankheiten in diesem Umfang für unwahrscheinlich erklärt, ist eine krankheitsbedingte Kündigung
gerechtfertigt.
Urteil des LAG Schleswig-Holstein
3 Sa 320/05
Handelsblatt vom 25.01.2006
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