Ärztliche Empfehlung zum Wechsel des Arbeitsplatzes

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes ist ein Arbeitgeber bei Vorlage einer dringenden ärztlichen Empfehlung zum Arbeitsplatzwechsel aus gesundheitlichen Gründen im Normalfall berechtigt, dem Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsbereich zuzuweisen. Dies gilt aber nur dann, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr auf dem bisherigen Arbeitsplatz tätig sein möchte. Der Arbeitnehmer darf auch bei Vorlage der Bescheinigung dort tätig bleiben, wenn er die gesundheitliche Belastung in Kauf nehmen möchte.

Bundesarbeitsgericht (v. 17.02.1998); AZ: 9 AZR 130/97

 

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