Kein Anspruch auf vertraglich vereinbarte Tantieme bei ganzjähriger Arbeitsunfähigkeit

Ein leitender Angestellter, der während des gesamten Geschäftsjahres arbeitsunfähig krank war und keine Entgeltfortzahlung beanspruchen kann, hat keinen Anspruch auf Zahlung der vertraglich vereinbarten Tantieme.

Urteil des BAG vom 08.09.1998
9 AZR 273/97

RdW 1999, 279

 

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