Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers bei Vorlage des Sozialversicherungsausweises

Vorlage des Sozialversicherungsausweises bei Lohnfortzahlung
Ein Bauunternehmen schloß mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung folgenden Inhalts:"Solange der Arbeitnehmer den Sozialversicherungsausweis nicht hinterlegt, ist der Arbeitgeber berechtigt, die Entgeltfortzahlung zu verweigern."

Die Betriebsvereinbarung wurde der Belegschaft durch Rundschreiben bekannt gemacht, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, daß eine rückwirkende Entgeltfortzahlung bei verspäteter Hinterlegung des Ausweises nicht möglich sei.

Ein Arbeiter erkrankte am 17.02.1995 für mehrere Wochen. Erst am 06.03.1995 gab er seinen Sozialversicherungsausweis ab. Für diese Zeit verlangte er die rückwirkende Lohnfortzahlung.

Der Rechtsstreit ging bis vor das Bundesarbeitsgericht, das zu folgendem Ergebnis kam : Die Hinterlegung des Sozialversicherungsausweises im Krankheitsfalle entspricht dem Gesetz ( § 100 II SGB IV ). Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung ist jedoch, daß durch die Hinterlegung des Ausweises bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitnehmer die Möglichkeit genommen werden soll, während seiner Krankheit einer anderen Beschäftigung nachzugehen.

Diesem Ziel des Gesetzgebers würde es jedoch widersprechen, wenn der Arbeitgeber bei verspäteter Hinterlegung zur endgültigen Leistungsverweigerung berechtigt wäre. Danach steht dem Arbeitgeber nur ein zeitweiliges Leistungsverweigerungsrecht zu. Sobald der Sozialversicherungsausweis vorgelegt wird, muß die Vergütung nachgezahlt werden.

Urteil des BAG vom 14.06.1995 5 AZR 143/94 EBE/BAG 1995, 149 bestätigt durch BAG vom 21.8.97 - 5 AZR 530/96 in:Der Betrieb 1997, 2492

 

Urteil als PDF | Urteil versenden

 

Waren diese Informationen hilfreich?

 

Kommentare zu diesem Beitrag

Keine Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden

 

Neuen Kommentar verfassen:

Name
E-Mail
Hinweis: Ihre E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht.
Ich möchte bei neuen Kommentaren benachrichtigt werden

Betreff
Kommentar
 

 

Rechtsanwalt-Regionalportale

Rechtsanwälte Mannheim, Rechtsanwalt Berlin, Rechtsanwälte München, Rechtsanwalt Köln, Rechtsanwälte Düsseldorf, Rechtsanwalt Stuttgart, Rechtsanwälte Nürnberg, Rechtsanwalt Essen, Rechtsanwalt Hamburg, Rechtsanwälte Dortmund, Rechtsanwälte Frankfurt am Main, Rechtsanwalt Saarbrücken, Rechtsanwalt Hannover, Rechtsanwälte Bremen, Rechtsanwälte Dresden, Rechtsanwälte Leipzig, Rechtsanwalt Potsdam, Rechtsanwälte Wien, Rechtsanwälte Tirol, Rechtsanwalt Steiermark, Rechtsanwälte Oberösterreich, Rechtsanwälte Kärnten, Rechtsanwälte Vorarlberg, Rechtsanwälte Salzburg, Rechtsanwalt Niederösterreich, Rechtsanwälte Burgenland, Rechtsanwälte Sauerland, Rechtsanwälte Hunsrück, Rechtsanwälte Allgäu, Rechtsanwälte Eifel, Rechtsanwälte Kraichgau, Rechtsanwälte Niederrhein, Rechtsanwälte Oberschwaben, Rechtsanwälte Rheinhessen, Rechtsanwälte Siegerland, Rechtsanwälte Taunus, Rechtsanwalt Münsterland, Rechtsanwalt Liechtenstein, Rechtsanwälte Schweiz, Rechtsanwalt Italien, Rechtsanwälte Luxemburg, Rechtsanwalt Frankreich, Rechtsanwalt Spanien, Rechtsanwalt Mallorca

Aktuelle Rechtstipps